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BB 2010, 244
 
ArbG Siegen: Keine wirksame Kündigung wegen Stromdiebstahls

Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 14.1.2010 – 1 Ca 1070/09 – wie folgt: Zwar ist auch der Diebstahl geringwertiger Sachen nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte grundsätzlich ein Kündigungsgrund, aber in einem solchen “Extremfall bedarf es der vorherigen Abmahnung. In diesem Fall war der langjährige Angestellte ohne weitere vorherige Abmahnung entlassen worden, …

BB 2010, 244

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