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BB 2009, 1761
 
OLG München: Berufung von nicht vorgeschlagenen Personen in den Aufsichtsrat

Das OLG München hat mit Beschluss vom 2.7.2009 – 31 Wx 24/09 – entschieden: Soweit Aufsichtsratsposten wegen Streitigkeiten zwischen jeweils über eine Sperrminorität verfügenden Aktionären unbesetzt bleiben, könne ein Gericht eine außenstehende, von niemandem vorgeschlagene Person in den Aufsichtsrat bestellen.

BB 2009, 1761

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