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BB 2009, 1761
 
BGH: Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft

Der achte Senat des BGH hat mit Urteil vom 16.7.2009 – VIII ZR 231/08 – entschieden: Die Kündigung eines Mietverhältnisses seitens einer BGB-Gesellschaft wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter scheitere nicht daran, dass die BGB-Gesellschaft mit dem Ziel errichtet wurde, Mietwohnraum in Wohnungseigentum der Gesellschaft umzuwandeln.

BB 2009, 1761

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