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BB 2008, 677
 
OLG Köln: Zur Haftung der darlehensgebenden Bank wegen unterlassener Aufklärung

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 10.10.2007 – 13 U 84/07 – entschieden: Die unterlassene Aufklärung darüber, dass der Darlehensnehmer das Darlehen voraussichtlich zu Lebzeiten nicht mehr wird zurückzahlen können, begründet keine Haftung des darlehensgebenden Kreditinstituts.

BB 2008, 677

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