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BB 2008, 677
 
OLG Köln: Bank als gewillkürte Prozessstandschafterin

Mit Urteil vom 13.6.2007 – 13 U 173/06 – entschied das OLG Köln: Die Bank bleibt als gewillkürte Prozessstandschafterin auch nach Abtretung und Übertragung der Darlehensforderung im Rahmen eines Kreditportfolioverkaufes zur klageweisen Geltendmachung der Forderung berechtigt, wenn der Zessionar sein Einverständnis mit der Prozessführung erklärt hat.

BB 2008, 677

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