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BB 2021, 2625
 
OLG Frankfurt a. M. Abhandengekommene EC-Karte – keine Irreführung seitens der Bank durch Berufen auf Anscheinsbeweis

Ein Zahlungsdienstleister verstößt nicht gegen § 675w S. 4 BGB, wenn er die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises erbringt, indem er darlegt, dass die Sicherheitsmerkmale von Zahlungskarten praktisch unüberwindbar sind.

BB 2021, 2625

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