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BB 2021, 2625
 
BGH: Insolvenzverwaltervergütung – Bemessung von Zu- und Abschlägen

Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat nicht stattzufinden (Fortführung BGH, Beschluss vom 1. März 2007 IX ZB 278/05).

BB 2021, 2625

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