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BB 2008, 1405
 
OLG Stuttgart: Barabfindung und bare Zuzahlung nach Formwechsel

Mit Beschluss vom 19.3.2008 – 20 W 3/06 – hat das OLG Stuttgart entschieden: Eine Veräußerung von Anteilen nach Antragstellung führt auf Grund einer analogen Anwendung des § 265 Abs. 2 ZPO nicht zum Wegfall der Antragsberechtigung im Spruchstellenverfahren. Ein Anspruch auf bare Zuzahlung nach § 196 UmwG steht nur demjenigen Anteilsinhaber zu, der infolge eines Formwechsels eine individuelle Benachteiligung erleidet. …

BB 2008, 1405

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