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BB 2019, 2806
 
LAG Nürnberg: Nachweispflichten bei Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit

Es obliegt dem Arbeitgeber nachzuweisen, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht Anlass der Kündigung gewesen ist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kündigt, um den verlängerten Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 8 EFZG zu vermeiden.

BB 2019, 2806

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