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BB 2007, 2258
Hanseatisches OLG Hamburg 
Keine Haftung der übernehmenden Aktiengesellschaft für den Unterlassungsanspruch gegen den verschmolzenen Rechtsvorgänger (Urteil vom 11.07.2007, 5 U 174/06)

Wird eine Aktiengesellschaft, die wegen eines in ihrem Unternehmen begangenen Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassung in Anspruch genommen wird, während des Rechtsstreits auf eine andere Aktiengesellschaft verschmolzen, haftet die übernehmende Aktiengesellschaft als Rechtsnachfolgerin gemäß § 20 Abs. 1 UmwandlG nicht unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr für den Unterlassungsanspruch. …

Hanseatisches OLG Hamburg, BB 2007, 2258 (Urteil vom 11.07.2007, 5 U 174/06)

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