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BB 2007, 2258
BGH 
Berufungsbegründung: Beginn der verlängerten Frist (Beschluss vom 15.08.2007, XII ZB 82/07)

Wird die Frist zur Begründung der Berufung um einen bestimmten Zeitraum verlängert und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages (Anschluss an BGH 14.12.2005 – IX ZB 198/04 – NJW 2006, 700).

BGH, BB 2007, 2258 (Beschluss vom 15.08.2007, XII ZB 82/07)

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