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BB 2008, 2690
Lipinski 
Inanspruchnahme eines während der Elternzeit bestehenden Sonder-kündigungsschutzes grds. nur bei Formaliaeinhaltung (Urteil vom 26.06.2008, 2 AZR 23/07)

Auf den Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit (§ 18 BEEG) kann sich ein Arbeitnehmer nur berufen, wenn er berechtigterweise die Elternzeit angetreten hat und zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Elternzeit vorliegen. Hierzu gehört insbesondere die Beantragung der Elternzeit in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. …

Lipinski, BB 2008, 2690-2691 (Urteil vom 26.06.2008, 2 AZR 23/07)

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