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BB 2022, 21
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Die erste Wochenschau im neuen Jahr. Was wird das Steuerjahr bringen? Die nun nicht mehr ganz neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einzelne steuerliche Maßnahmen genannt, allerdings ohne konzeptionelle Klammer. Es ist davon auszugehen, dass diese Einzelmaßnahmen sorgfältig abgearbeitet werden. Aus Unternehmensteuersicht sind sicherlich die Ausgestaltung der sog. Superabschreibung, die Evaluation des Optionsmodells und der Thesaurierungsbegünstigung sowie die erweiterte Verlustverrechnung mit Spannung zu erwarten. Ansonsten finden sich keine nennenswerten Hinweise auf Auswirkungen auf die Unternehmensbesteuerung. Darüber hinaus setzte der Bundesfinanzminister Christian Lindner ein erstes Zeichen. So soll die Steuererklärung einfacher und digitaler werden. Damit will er offensichtlich ein Wahlversprechen der FDP einlösen. Die Steuererklärungen sollen den Steuerzahlern so angeboten werden, dass bereits die Daten, über die die Behörden verfügen, in den Erklärungen enthalten sind. Es entfiele so das Suchen nach jeder einzelnen Information. Viel spannender wird es aber, zu beobachten, wie angesichts der wirtschaftlichen Lage mit dem Versprechen seitens der FDP, keine Steuererhöhungen durchzusetzen, umgegangen wird. Hat der Generalsekretär Kevin Kühnert doch bereits am Nikolaustag, 6.12.2021, gesagt: “Realität hält sich leider manchmal nicht an Koalitionsverträge.” In diesem Sinne: Alles Gute für 2022!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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