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BB 2021, 2197
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Ein Element im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ist der zwischenstaatliche Informationsaustausch in Steuersachen. Der in der Vergangenheit eher mäßige Auskunftsverkehr wurde auf neue Füße gestellt. Auf Ebene der OECD wurde der traditionelle spontane Informationsaustausch neu geregelt. Gleiches gilt für den Auskunftsverkehr zwischen den Mitgliedsaaten der EU. Ferner wurden neue Regelungen in bilateralen Abkommen geschaffen: der automatische Informationsaustausch über bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen (DAC 1/EARL), Finanzkonteninformationen (DAC 2/CRS sowie FATCA), Steuervorbescheide und vergleichbare Maßnahmen (DAC 3) und länderspezifische Berichte multinationaler Konzerne (DAC 4). Auf Basis des FATCA-Abkommens wurden im Jahr 2019 von Deutschland in die USA 280 421 Konten natürlicher Personen und 34 768 Konten nicht-natürlicher Personen übermittelt. Die Zahlen für 2020 liegen noch nicht vor. Dabei betrugen die Kontenstände der übermittelten Konten natürlicher Personen 21 523 679 040,34 Euro und 31 088 497 773,84 Euro der Konten nicht-natürlicher Personen. Bruttoerträge ergaben sich bei den Konten natürlicher Personen von 1 783 432 014,42 Euro und bei den Konten nicht-natürlicher Personen von 973 684 362,16 Euro. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, BT-Drs. 19/30741. Bei den Informationen zu Steuervorbescheiden oder Maßnahmen ähnlicher Art (sog. Tax Rulings) führen zahlenmäßig die Niederlande (108 Fälle), und Polen (210 Fälle), während sich die übrigen Mitgliedstaaten der EU zwischen 0 und 6 einpendeln. Insgesamt vermittelt die Beantwortung der Bundesregierung den Eindruck, dass die Maßnahmen des Informationsaustausches ihre Wirkung entfalten.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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