Im Blickpunkt
Am 24.6.2020 setzte das Bundeskabinett ein Versprechen aus dem Corona-Konjunkturpaket um – das Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” (BMWi PM vom 24.6.2020). Das Kabinett befürchtet einen COVID-19-bedingten Rückgang der Ausbildungsplätze und will mit finanziellen Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Anreize schaffen, Ausbildungsplätze nicht zu streichen und gar auszuweiten. In den Jahren 2020 und 2021 wird dafür ein Betrag in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten gestellt werden. Konkret sollen ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, mit einer Ausbildungsprämie belohnt werden. Für jeden im Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag werden einmalig 2 000 Euro an das Unternehmen ausgezahlt. Wird die Ausbildungsleistung im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren sogar noch erhöht, erhält das Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von 3 000 Euro für jeden (im Jahr 2020) zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls von mindestens 50 Prozent ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Bruttoausbildungsvergütung gefördert. Unternehmen, die Auszubildende aus COVID-19-bedingt insolventen KMU zum Abschluss der Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildenden eine Prämie von 3 000 Euro. Zudem besteht nun die Möglichkeit, zeitlich befristet “Fremd-Auszubildende” zu übernehmen, solange der ursprüngliche Ausbildungsbetrieb die Auszubildenden temporär nicht betreuen kann.
Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht