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BB 2023, 2490
BAG 
Diskriminierung – Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG – Vermutung der Benachteiligung – Darlegungslast – Widerlegung – Höhe der Entschädigung (Urteil vom 14.06.2023, 8 AZR 136/22)

Der Sachvortrag einer Partei ist bereits dann schlüssig, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen. Nähere Einzelheiten muss die Partei nur vortragen, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (Rn. 28).

BAG, BB 2023, 2490-2496 (Urteil vom 14.06.2023, 8 AZR 136/22)

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