Im Blickpunkt
Die Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG) beschäftigt die Praxis in erheblichem Maße: So hat das FG Münster (Beschluss vom 1.8.2011 – 9 V 357/11 K,G –, vgl. BB 2011, 2070) die Zweifel der EU-Kommission an der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht aufgreifen müssen und AdV gewährt. Unabhängig davon verstoße sie gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Gegen die Entscheidung der EU-Kommission hat die Bundesregierung Nichtigkeitsklage erhoben. Mit den Argumenten der EU-Kommission und der Bundesregierung setzen sich Hackemann/Momen in ihrem Beitrag (BB 2011, 2135 – in diesem Heft) intensiv auseinander. Sie stellen maßgebend auf das Prinzip der individuellen Leistungsfähigkeit ab. Einschlägige Fälle sollten jedenfalls offengehalten werden.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht