Im Blickpunkt
Zum 1.4.2009 trat das das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz in Kraft (vgl. dazu BB-Special 1/2009). Es beinhaltet eine verbesserte Steuerbefreiung im EStG, eine höhere Arbeitnehmer-Sparzulage im VermBG und den Investmentfonds als weiteres Beteiligungsmodell im InvG. Das Gesetz kam vor einem Jahr in einem völlig anderen Wirtschaftsumfeld zustande. In der Krise dient die Kapitalbeteiligung nun in einigen Fällen als Tauschmittel: Lohnansprüche der Mitarbeiter in der Gegenwart sollen in mögliche künftige Gewinnansprüche umgewandelt werden, so dass dem Betrieb kurzfristig Liquidität verschafft wird.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht