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BB 2009, 617
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Seit 2008 müssen die Telekommunikationsdienstleister ein halbes Jahr lang sämtliche Verkehrsdaten elektronischer Kommunikation speichern. Das umfasst u. a. die Beteiligten an der Kommunikation und den Zeitpunkt. Seit 1.1.2009 müssen auch die Anbieter von Internetdiensten Verbindungsdaten speichern. Jetzt hat erstmals mit dem VG Wiesbaden ein deutsches Gericht die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und menschenrechtswidrig gehalten (vgl. dazu die Meldung unten auf dieser Seite). Begrüßt wurde die Entscheidung vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Dieser hat SPD und Union zwischenzeitlich aufgefordert, das neueste Vorhaben der Regierung zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zu ermächtigen. Demgegenüber beurteilt RA Niko Härting, spezialisiert auf Internet- und IT-Recht, die Entscheidung als gut gemeint, aber in der Sache unhaltbar.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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