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BB 2021, 1153
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 6.5.2021 haben Sachverständige den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt deutlich kritisiert (hib-Meldung Nr. 614 vom 6.5.2021). Bei dem Entwurf geht es – so der auch als Sachverständige angehörte Christian Wolf von der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover im Podcast der BRAK Folge 20 – primär um folgende Aspekte: die Öffnung des Erfolgshonorars und der Prozessfinanzierung für Rechtsanwälte sowie die Absicherung des Geschäftsmodells der Legal-Tech-Unternehmen. Klar gegen den Entwurf sprach sich der Präsident der BRAK, Ulrich Wessels, in seiner Stellungnahme aus. Der Ansatz, einen sich unterhalb der Anwaltschaft etablierenden Rechtsdienstleistungsmarkt weiter zu fördern, werde vehement abgelehnt. Unter der Fahne “Verbraucherschutz” werde letztlich nichts anderes vorgeschlagen als ein “Legal-Tech-Gesetz”. Verbraucherschutz werde damit nicht erreicht, vielmehr gehe es inhaltlich um Geschäftsinteressen. Ähnlich äußerte sich auch Christian Wolf im oben angeführten Podcast. Aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden des Legal Tech Verband Deutschland, Philipp Plog, bringe die Reform eine dringende Verbesserung der Rechtssicherheit für Legal-Tech-Angebote, die als Inkassodienstleister operieren. Der Berliner Rechtsanwalt und Mediator Markus Hartung erklärte, der Gesetzesentwurf erweise sich als ein guter Weg, um den aus der Balance geratenen Rechtsdienstleistungsmarkt wieder ins Lot zu bringen. Dass dies mit Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht verbunden sei, müsse hingenommen werden. Mit der Frage “Wer wird geschützt, und wovor? Abtretungsmodelle im Kartellrecht im Fokus der Neuordnung des Rechtsdienstleistungsmarkts” haben sich Krüger/Seegers in BB 2021, 1031 auseinandergesetzt.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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