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BB 2022, 1793
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Am 27.7.2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe (PM BMJ vom 27.7.2022) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister und andere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu registrierende Personen beim Bundesamt für Justiz vor. Dadurch soll die Aufsicht in diesem Bereich gestärkt und die Herausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis gefördert werden. Diese Aufgabe obliegt bisher 38 verschiedenen Gerichten. Darüber hinaus können beim Bundesamt für Justiz künftig auch erforderliche Spezialkenntnisse gebündelt werden. Die Reform der Aufsicht soll auch zum Anlass genommen werden, um derzeitige Wertungswidersprüche im Bereich der Sanktionen durch eine einheitliche bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen zu beseitigen. Auch den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes hat die Bundesregierung am 27.7.2022 beschlossen (s. die Meldung unten auf dieser Seite). Hierzu erklärt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland: “. . . Der Regierungsentwurf ist leider nur geringfügig besser als der erste Referentenentwurf von April. Der Bundestag wird hier noch einiges zu tun haben, damit das Gesetz am Ende tatsächlich seinem Anspruch gerecht wird, Whistleblower:innen umfassend zu schützen.” Eine große Baustelle für die Beratungen im Bundestag seien anonyme Meldungen. Alle Unternehmen und Behörden müssten verpflichtet werden, anonymen Meldungen nachzugehen. Seltsam mute an, dass im Entwurf nicht-anonyme Meldungen gegenüber anonymen Meldungen Vorrang genießen sollen, unabhängig von der Dringlichkeit.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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