Im Blickpunkt
Die Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine sind – laut einer DIHK-Blitzumfrage – für die deutsche Wirtschaft in ganzer Breite spürbar (s. PM DIHK vom 18.3.2022). “Trotz dieser schmerzlichen Einbußen hören wir kaum Kritik an den verhängten Sanktionen”, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben bei Vorstellung der Ergebnisse. “Selbst für die stark betroffenen Unternehmen ist Krieg keine Basis für Geschäfte.” Einen Überblick über die EU-Sanktionen gegen Russland und Handlungsmöglichkeiten deutscher Unternehmen geben Martens/Fischer in diesem Heft auf S. 707 ff. Auch die EU-Kommission, die nationalen Wettbewerbsbehörden der EU und das EU-Wettbewerbsnetz haben auf die Invasion Russlands in der Ukraine reagiert und am 21.3.2022 in einer gemeinsamen Erklärung klargestellt, wie das Wettbewerbsrecht vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffs in der Ukraine angewandt werden soll (Newsletter EU-Kommission vom 21.3.2022). Die derzeitige Krisensituation könne dazu führen, dass Unternehmen auf schwerwiegende Störungen reagieren müssen, die durch die Auswirkungen des Krieges und der Sanktionen im Binnenmarkt verursacht werden. Dies könne beispielsweise eine Zusammenarbeit beinhalten, um (i) den Kauf, die Lieferung und die faire Verteilung von knappen Produkten zu gewährleisten oder (ii) schwerwiegende wirtschaftliche Folgen abzumildern, einschließlich solcher, die sich aus der Einhaltung der von der EU verhängten Sanktionen ergeben. Diese Art der Zusammenarbeit würde wahrscheinlich keine Wettbewerbsbeschränkung darstellen oder zu Effizienzgewinnen führen, die aller Wahrscheinlichkeit nach schwerer wiegen würden als eine solche Beschränkung. In diesem Zusammenhang erklärte das ECN, dass es nicht aktiv gegen unbedingt notwendige und zeitlich begrenzte Initiativen vorgehen werde, die speziell darauf abzielen, die durch die Auswirkungen des Krieges und/oder der Sanktionen verursachten schweren Störungen im Binnenmarkt zu vermeiden.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht