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BB 2024, 1488
BGH 
Insolvenzanfechtung – Ableitung einer Deckungslücke; Zahlungseinstellung; Wissenszurechnung (Urteil vom 18.04.2024, IX ZR 239/22)

Eine Deckungslücke, die mit hinreichender Gewissheit darauf schließen ließe, für den Schuldner habe keine begründete Aussicht bestanden, seine übrigen Gläubiger zukünftig vollständig befriedigen zu können, kann in der Regel nicht allein aus den zur Begründung einer Zahlungseinstellung herangezogenen Verbindlichkeiten des Schuldners abgeleitet werden.

BGH, BB 2024, 1488-1492 (Urteil vom 18.04.2024, IX ZR 239/22)

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