Im Blickpunkt
Deutschland gilt aufgrund seiner sehr guten Wirtschaftsdaten in Zeiten, in denen die Nachbarländer stark zu kämpfen haben, als Vorbild. Der enorme Exportüberschuss zieht sogar bereits die EU-Kommission als Kritiker wegen der Gefahr der europäischen Finanzstabilität auf den Plan (PM FAZ vom 18.11.2013; vgl. auch das Editorial von Pache in EWS 2013 H. 12/I). Die aktuelle Wirtschaftsstärke Deutschlands darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Unternehmen auch hierzulande unangenehme Entscheidungen zu fällen und umzusetzen haben. Um dem internationalen Druck auf dem Markt gerecht zu werden, müssen ganze Firmenzweige umorganisiert werden. Dies kann nicht selten auch Massenentlassungen nach sich ziehen. Bei der Telekom-Tochter T-Systems steht beispielsweise aufgrund der Neuausrichtung der IT- und Großkundensparte ein Abbau von bis zu 8000 Arbeitsplätzen bevor (PM HB vom 2.12.2013). Neben den zahlreichen Anforderungen an eine fehlerfreie Sozialauswahl (vgl. dazu in diesem Heft den Aufsatz von Kempter auf S. 3061) hat sich insbesondere die Rechtsprechung zur Massenentlassung massiv fortentwickelt, wie sich aus dem aktuellen BB-Rechtsprechungsreport von Berger (ebenfalls in diesem Heft auf S. 3065) ergibt.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht