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BB 2021, 1621
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Mit BT-Drs. 19/29616 hat die Bundesregierung die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drs. 19/29053 – zur “Fallauswahl im Rahmen der Außenprüfung durch die Finanzbehörden” beantwortet. Aus dieser geht hervor, dass die Länderverwaltungen bereits seit 15 Jahren an einer automationsgestützten Fallauswahl arbeiten. Durch die E-Bilanz konnten Algorithmen entwickelt werden, die der bisherigen Fallauswahl, der Einteilung der Betriebe in Größenklassen (Betriebssegmentierung) gleichwertig bzw. überlegen seien. Die in der Literatur geäußerte Kritik, an der diskriminierenden Auswirkung der Betriebssegmentierung teilt die Bundesregierung ausdrücklich nicht. Sie erkennt an, dass Tax Compliance Systeme im Rahmen der Außenprüfung schneller zu Rechtssicherheit führen können. Daten über den tatsächlichen Einsatz der Prüfungsfrequenz aufgrund von Algorithmen liegen der Bundesregierung nicht vor. Gleichwohl sei davon auszugehen, dass das Risikomanagementsystem Betriebsprüfung (RMS-Bp) bei der Fallauswahl eine immer größere Rolle spiele. Allerdings werde dieses Verfahren bisher nur pilotiert und in mehreren Ländern, namentlich Bayern und Nordrhein-Westfalen fortentwickelt. Welche Länder das Verfahren in welcher Weise einsetzen sei unbekannt. Abschließend bemerkt die Bundesregierung an, dass sie derzeit mit den Ländern ein umfangreiches Konzept zur Verwirklichung einer zeitnahen Betriebsprüfung erarbeite.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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