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BB 2021, 2291
 

Im Blickpunkt

Abbildung 24

Kurz nach der digitalen Veröffentlichung dieses Betriebs-Berater-Heftes oder kurz vor dessen Printausgabe, genauer am 26.9.2021, ist Bundestagswahl. Die Parteien geben in ihren Wahlprogrammen auch einen Überblick zu arbeitsrechtlichen Themen, die in der kommenden Legislaturperiode behandelt werden dürften. Den Themen “Home-Office” und “mobile Arbeit” kommt übergeordnet ein wesentlicher Stellenwert zu, was angesichts der COVID-19-Pandemie und der Flexibilisierung in Bezug auf die Erbringung der Arbeitsleistung zu erwarten war. Die Parteien stimmen überein, dass Arbeitnehmer künftig eine bestimmte Anzahl von Tagen im “Home-Office” und/oder mobil arbeiten dürfen sollen. Damit einhergehend wird Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Arbeitszeit (ArbZG) angeführt. CDU/CSU und FDP wollen anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in dem vom EU-Recht gewährten Rahmen einführen. Die SPD führt persönliche Langzeitkonten für Arbeitnehmer an, durch welche insbesondere verhindert werden soll, dass Überstunden verloren gehen. Die Grünen und Die Linke haben einen “flexiblen Arbeitszeitkorridor” unter Berücksichtigung der Höchstarbeitszeiten nach dem ArbZG aufgenommen. Daneben soll die Arbeitszeit künftig umfassend i. S. d. EuGH-Rechtsprechung dokumentiert werden. Zur Befristung von Arbeitsverträgen reichen die Aussagen von Ausnahmetatbeständen und der Ablehnung einer Ausweitung (CDU/CSU) über die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (SPD/Die Grünen/Die Linke) bis hin zur engen Begrenzung sogar der Sachgrundbefristung (Die Linke). Zur (künftigen) Mitbestimmung des Betriebsrats gehen die Meinungen der Parteien ebenfalls auseinander. Diese reichen von der Möglichkeit von Online-Betriebsratswahlen bis zur zwingenden Mitbestimmung bei bestimmten Personalangelegenheiten, Belastungen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Zu einer Entgelttransparenz und -gleichheit sehen die Programme zudem ganz unterschiedliche Anpassungen und Wege vor. Diese von einer Evaluation der aktuellen Gesetzeslage bis hin zu tiefgreifenden gesetzlichen Änderungen, insbesondere der Einführung von Verfahren, um eine ungleiche Entlohnung von Frauen und Männern zu beseitigen. Zu einem gesetzlichen Mindestlohn propagieren SPD und Die Grünen sowie Die Linke eine Erhöhung auf 12 Euro (SPD/Die Grünen) und 13 Euro (Die Linke). Auch zu dem Themengebiet Mini- und Midijob sehen die Parteien übergreifend eine Erhöhung der Grenzen und sogar eine Überführung in die Sozialversicherung (Die Linke) vor. Mal sehen, was bleibt und was kommt.

Dr. Christian Pelke, Redakteur Arbeitsrecht

 
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