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BB 2021, 2291
 
BAG: Schuldnerverzug – entschuldbarer Rechtsirrtum – Geltendmachung von Verzugszinsen durch Bestandsschutzklage

An die Annahme eines unverschuldeten Rechtsirrtums sind strenge Anforderungen zu stellen, die regelmäßig die Einholung von Rechtsrat und die sorgfältige Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfordern. Dabei kann es ausreichen, sich auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu berufen, wenn ihr ein zumindest ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt (Rn. 21 f.).

BB 2021, 2291

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