Im Blickpunkt
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unterstützt die Reformüberlegungen des Bundesjustizministeriums (BMJ) zur Modernisierung des Schiedsverfahrens (vgl. BRAK-Newsletter vom 17.5.2023). Das Mitte April 2023 vorgelegte Eckpunktepapier (vgl. dazu auch der Blickpunkt Wirtschaftsrecht BB 2023, 897 nebst Meldung BB 2023, 898) ändere die bestehenden Regelungen des Schiedsverfahrens nicht grundlegend. Es sähe vielmehr eine Modernisierung vor und wolle im wesentlichen Regelungslücken schließen sowie zu Tage getretene Unklarheiten beseitigen. Ziel sei es, die Attraktivität Deutschlands als internationalen Schiedsstandort weiter zu stärken. Dazu sollten u. a. formfreie Schiedsvereinbarungen ermöglicht und Regelungen für die Bestellung von Schiedspersonen in den praktisch immer häufiger werdenden Mehrparteienschiedsverfahren geschaffen werden. Zudem sollten Schiedsverhandlungen per Videokonferenz gesetzlich verankert werden. Die BRAK unterstützt in ihrer Stellungnahme (Nr. 21/2023) die Reformüberlegungen des BMJ. Diese würden aus ihrer Sicht den deutschen Rechtsstandort sowohl für rein nationale Streitigkeiten als auch als Austragungsort von internationalen Schiedsverfahren stärken. Mit den einzelnen Eckpunkten sowie den vom BMJ identifizierten weiteren möglichen Reformgegenständen setze sich die BRAK im Detail auseinander. Sie begrüße insbesondere, dass die in der Schiedsgerichtsbarkeit bewährten und auch nach der Pandemie weiterhin häufig genutzten virtuellen Verhandlungen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. Zu den übrigen Eckpunkten ebenso wie zu den weiteren möglichen Reformgegenständen äußere sie sich im Wesentlichen zustimmend, aber gebe zu einigen Punkten auch Bedenken und mache ergänzende Vorschläge. Vgl. zur geplanten Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts auch Korte, Die Erste Seite (in diesem Heft).
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht