Im Blickpunkt
Geht es nach der Bundesregierung, soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule die Rente der Bevölkerung stützen. Besonders alarmierend ist daher eine jüngst veröffentlichte Studie von Aon in Kooperation mit der Universität Ulm, aus der sich ergab, dass vor allem in der Gruppe der Geringverdiener mehr als ein Viertel der Beschäftigten nichts von den Angeboten des Arbeitgebers zur bAV weiß (Aon, PM vom 2.2.2021). Als Geringverdiener werden dabei jene Arbeitnehmer mit weniger als 2 200 Euro Bruttomonatseinkommen eingestuft. Betrachtet man alle der über 1 000 befragten Beschäftigten wissen, insgesamt 18,8 Prozent nichts von den Angeboten ihrer Arbeitgeber. Einmal informiert nehmen die meisten Arbeitnehmer die Angebote zur bAV wahr: Lediglich 18,4 Prozent aller Frauen und 11,5 Prozent aller befragten Männer sorgen wissentlich nicht über eine bAV vor. Dieser Prozentsatz steigt wiederum, wenn man die Geringverdiener isoliert betrachtet. Hier nehmen 25,2 Prozent Abstand von den Angeboten des Arbeitgebers. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig eine transparente Unternehmenskommunikation in Bezug auf die bAV ist. Zum umgekehrten Fall schreibt im aktuellen Heft Dr. Jörg Lauer (BB 2020, 375). Er beschäftigt sich mit der Frage, wann welche Ansprüche aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung nebeneinander stehen, welche Tücken bei der Anrechnung von Mehrfachbezügen vorliegen und wie diese möglichst vermieden werden können.
Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht