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BB 2018, 1909
Wank 
Genügt das reformierte AÜG dem Unionsrecht?

Das AÜG dient der Umsetzung der Leiharbeitnehmer-Richtlinie 2008/104/EG. Als Umsetzungsgesetz muss sich das AÜG im Rahmen der Richtlinienvorgaben halten. Der folgende Beitrag zeigt eine Reihe von Regelungsbereichen auf, in denen zweifelhaft ist, ob die deutschen Leiharbeitsvorschriften den EU-rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Wank, BB 2018, 1909-1916

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