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STB 2006, 165
BFH 
Fehlender Nachprüfungsvorbehalt als offenbare Unrichtigkeit, Nachholung durch Berichtigung im Änderungsbescheid, Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen bei unwirksamer Prüfungsanordnung ([unbekannt] vom 22.02.2006, I R 125/04)

Die Verwertung von Prüfungsfeststellungen, die ohne wirksame Prüfungsanordnung getroffen worden sind, ist nicht generell unzulässig. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Feststellungen im Rahmen eines erstmaligen Steuerbescheids oder einer Änderung gemäß § 164 Abs. 2 AO 1977 verwertet werden (Anschluss an BFH-Rechtsprechung).

BFH, StB 2006, 165 ([unbekannt] vom 22.02.2006, I R 125/04)

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