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BB 2017, 2041
BAG 
Fehlende Information über die Sozialplanprivilegierung nach § 112a Abs. 2 S. 1 BetrVG – Widerspruchsfrist (Urteil vom 15.12.2016, 8 AZR 612/15)

Eine fehlende Information über die Sozialplanprivilegierung nach § 112a Abs. 2 Satz 1 BetrVG des neuen Inhabers führt dazu, dass die Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht in Lauf gesetzt wird.

BAG, BB 2017, 2041-2047 (Urteil vom 15.12.2016, 8 AZR 612/15)

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