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BB 2009, 1425
 
Bundestag: VorstAG beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 18.6.2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) verabschiedet. Um künftig langfristige Verhaltensanreize zu erreichen, werden variable Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben und für Aktienoptionsprogramme gelten längere Ausübungsfristen. Die Festsetzung einer konkreten Vergütungshöhe ist nicht bezweckt.

BB 2009, 1425

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