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BB 2006, 383
BAG 
Betriebszugehörigkeit bei Arbeitnehmerüberlassung im Konzern (Beschluss vom 20.04.2005, 7 ABR 20/04)

Wahlberechtigt nach § 7 Satz 1 BetrVG und wählbar nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind nur betriebszugehörige Arbeitnehmer. Das sind Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Inhaber des Betriebes stehen und innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen.

BAG, BB 2006, 383-386 (Beschluss vom 20.04.2005, 7 ABR 20/04)

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