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BB 2006, 829
BAG 
Arbeit auf Abruf: Umfang des Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers, AGB-Kontrolle und ergänzende Vertragsauslegung nach Wegfall der unzulässigen Klausel (Urteil vom 07.12.2005, 5 AZR 535/04)

§ 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG erfordert die Festlegung einer Mindestdauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit. Die Arbeitsvertragsparteien können wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer über die vertragliche Mindestarbeitszeit hinaus Arbeit auf Abruf leisten muss.

BAG, BB 2006, 829-834 (Urteil vom 07.12.2005, 5 AZR 535/04)

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