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BB 2017, 2242
 
BaFin: Meldepflicht für Zahlungsdienstleister bei Sicherheitsvorfällen

Zahlungsdienstleister müssen die BaFin künftig unverzüglich über schwerwiegende Betriebs- und Sicherheitsvorfälle unterrichten. Hintergrund ist die Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, die am 13.1.2018 in Kraft tritt.

BB 2017, 2242

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