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BB 2017, 2241
 
BGH: Fluggastrechte bei “Wet Lease”

Der BGH hat mit Urteilen vom 12.9.2017 – X ZR 102/16, X ZR 106/16 – hat entschieden, dass der Anspruch auf Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung nicht gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, dessen Flugzeug und Besatzung aufgrund einer “Wet-Lease-Vereinbarung” eingesetzt wurden, geltend zu machen ist,2242 sondern gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, bei dem der Fluggast den Flug gebucht hat. …

BB 2017, 2241-2242

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