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BB 2016, 2689
 
BGH: Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem geringfügigen Lackschaden

Der BGH hat mit Urteil vom 26.10.2016 – VIII ZR 211/15 – entschieden, dass der Käufer auch bei geringfügigen (behebbaren) Mängeln – wie dem im Streitfall vorliegenden Lackschaden – grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen noch das Fahrzeug abnehmen muss, bevor der Mangel beseitigt ist.

BB 2016, 2689

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