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BB 2024, 129
 
BGH: Vermögensschaden-Haftpflicht für Steuerberater – Verstoß im Bereich eines unternehmerischen Risikos

a) Ein Verstoß ist im Bereich eines unternehmerischen Risikos im Sinne der Ausschlussklausel in A. 5.3 a) BBR-S begangen, wenn der Steuerberater entweder in einem fremden Unternehmen unternehmerisch tätig geworden ist oder eine unternehmerische Investitionsentscheidung des Steuerberaters sein dem Verstoß zugrundeliegendes Verhalten beeinflusst hat.

BB 2024, 129-130

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