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BB 2020, 2369
 
BGH: Schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter ist nicht zum Widerruf der Einzelverfügungsbefugnis für Gemeinschaftskonto berechtigt

Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter, der zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen des Schuldners ermächtigt ist, kann die für ein Gemeinschaftskonto vereinbarte Einzelverfügungsbefugnis nicht wirksam widerrufen.

BB 2020, 2369

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