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BB 2021, 1985
 
BGH: Dieselskandal – Annahme grober Fahrlässigkeit – Musterfeststellungsklage und Hemmung der Verjährung

a) Die Annahme grober Fahrlässigkeit (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) setzt im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal zumindest in einem ersten Schritt die Feststellung voraus, dass der geschädigte Fahrzeugerwerber von dem sogenannten Dieselskandal Kenntnis erlangt hat.

BB 2021, 1985

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