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BB 2020, 2432
Andrä 
BB-Kommentar zu LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.01.2020, 7 Sa 284/19

Seit dem Jahr 2009 steht höchstrichterlich fest, dass der Erholungsurlaub des Arbeitnehmers entgegen der Vorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG nicht verfällt, wenn er seinen Urlaub aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Ende des Kalenderjahres bzw. in den ersten drei Monaten des Folgejahres nehmen konnte. Das Bundesurlaubsgesetz ist vielmehr europarechtskonform dahingehend auszulegen, …

Andrä, BB 2020, 2432

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