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BB 2023, 704
Frank 
BB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 15.11.2022, 3 AZR 505/21

Soweit nichts anderes geregelt ist, muss der Versorgungsschuldner alle drei Jahre prüfen, ob laufende Betriebsrenten aus einer Direktzusage anzupassen sind (§ 16 Abs. 1 BetrAVG). Die Anpassung einer laufenden Betriebsrente kann unterbleiben, wenn die wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners der Anpassung entgegensteht.

Frank, BB 2023, 704

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