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BB 2014, 1236
Schnell 
BB-Kommentar zu OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2013, 19 U 24/13

Die Unterscheidung zwischen Unmöglichkeit und Verzug ist ein Grundprinzip des Leistungsstörungsrechts im deutschen Schuldrecht. Auf den ersten Blick erscheint die Abgrenzung relativ simpel, wenn man sie auf die Frage zurückführt, ob die ausgebliebene Leistung dauernd unmöglich oder später noch nachholbar und daher nur verzögert ist. Dennoch bereitet das Thema in dogmatischer und praktischer Hinsicht immer wieder vielgestaltige Probleme. …

Schnell, BB 2014, 1236

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