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BB 2016, 2804
 
BAG: Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Regelungen zu Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sowohl über das “Ob” als auch das “Wie” mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer abweichend von § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG zu einem früheren Zeitpunkt für alle Arbeitnehmer regeln will.

BB 2016, 2804

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