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BB 2020, 1523
 
BAG: Keine Hinweispflicht des BAG auf rechtliche Gesichtspunkte bei zuvor veröffentlichter Pressemitteilung

Von gewissenhaften und kundigen Prozessbevollmächtigten, die vor dem Bundesarbeitsgericht einen Rechtsstreit in einer Grundsatzfrage führen, kann erwartet werden, dass sie die aktuellen Pressemitteilungen des zuständigen Senats zur Kenntnis nehmen. Deshalb liegt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) vor, wenn das Bundesarbeitsgericht nicht auf rechtliche Gesichtspunkte hinweist, …

BB 2020, 1523-1524

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