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BB 2024, 1843
 
BAG: Beschlussverfahren – Zulässigkeit von Unterlassungs- und Feststellungsbegehren

Ein Antrag, mit dem nach seinem Wortlaut die künftige Unterlassung von Entgeltkürzungen begehrt wird, ist in der Regel auf die künftig ungekürzte Zahlung von Entgelt gerichtet (Rn. 12). Die Zulässigkeit eines solchen Begehrens richtet sich nach § 259 ZPO. Diese Vorschrift ermöglicht nicht die Verfolgung von erst in der Zukunft entstehenden Ansprüchen (Rn. 15).

BB 2024, 1843

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