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BB 2017, 1332
 
BAG: Widerrufsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO gehört zum notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe. Entscheidet das Berufungsgericht über mehrere Streitgegenstände mit eigenständiger Begründung, muss die Revision zu jedem Streitgegenstand begründet werden. Fehlt zu einem Streitgegenstand eine den Anforderungen des § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO entsprechende Begründung, …

BB 2017, 1332

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