FG Rheinland-Pfalz: Zuordnung eines (Zweit-)Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Einnahmeüberschussrechners
FG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 23.09.2010 - Aktenzeichen 6 K 2286/08 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: Aufzeichnungen, die nicht zeitnah gefertigt wurden und die in Anbetracht der tatsächlichen Umstände nicht plausibel sind, sind nicht geeignet, die betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs zu mehr als 10% zu belegen, so dass eine Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen trotz eindeutiger Zuordnung in der Gewinnermittlung nicht in Betracht kommt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: EStG § 4 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12;
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