FG Schleswig-Holstein: Feststellung von Grundbesitzwerten nach § 151 Abs. 5 BewG
FG Schleswig-Holstein , Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen 2 K 144/09 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: 1. Soweit das Lagefinanzamt von dem für die Festsetzung der Grundwerbersteuer zuständigen Finanzamt zur Feststellung eines Grundstückswertes auf einen bestimmten Stichtag aufgefordert wird, kann es grundsätzlich ohne weiterer Prüfung davon ausgehen, dass die Wertfeststellung für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung ist. 2. Die Einverständniserklärung eines Beteiligten zur Entscheidung durch den Berichterstatter kann nur widerrufen werden, wenn sich die Prozesslage bei objektiver Betrachtung nachträglich wesentlich geändert hat | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: BewG § 151 Abs. 5; BewG § 138 Abs. 5 ; FGO § 79 a Abs. 3, Abs. 4;
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